Eine Chance für den Fischotter

Der Fischotter war einst in Österreich weit verbreitet. Jahrhunderte lange Verfolgung, Zerstörung der Lebensräume und Umweltgifte führten dazu, dass er Mitte der 1980er Jahre nur mehr sehr selten anzutreffen war.

© A. Kranz

In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich die Art erfreulicherweise wieder von selbst ausgebreitet. Dies geht durch die steigende Dichte leider nicht konfliktfrei vor sich. So haben weder die Angelfischerei noch die Teichwirtschaft ihre Freude mit der Fisch fressenden Art. Diese machen nun gegen den Otter massiv Stimmung und fordern eine Bestandsregulierung.
Auch, wenn in einigen Gegenden der Fischotterbestand zugenommen hat, so trifft dies österreichweit nicht zu: Die Wassermarder sind in Ostösterreich weit verbreitet, fehlen in Westösterreich aber nach wie vor fast überall. Der Lebensraum des Fischotters sind naturnahe Fließgewässer. Die Lebensgemeinschaften der Fließgewässer haben durch Begradigung, durch die Verbauung der Ufer und der Sohle, durch Einleitung von organischen und anorganischen Stoffen aus dem umliegenden Agrarland und dem Siedlungsgebiet u.a. massiv gelitten.

Die Probleme mit dem Fischotter zeigen auf, dass dringend Maßnahmen zum Schutz der Lebensgemeinschaft in den Fließgewässern getroffen werden mußte, denn der Fischotter ist nach dem Europarecht geschützt: er ist sowohl in der FFH-Richtlinie im Anhang II und IV als auch in der Berner Konvention als streng zu schützende Art genannt. Österreich ist damit verpflichtet, für einen günstigen Erhaltungszustand der Art Sorge zu tragen.

Innovative Maßnahme des Naturschutzbundes und der Steiermärkischen Landesregierung zum Fischotterschutz in der Steiermark:

Um Schäden an Fischteichen zu minimieren, hat die Abteilung 13 - Referat Naturschutz der Steiermärkischen Landesregierung in Kooperation mit dem Naturschutzbund Steiermark seit 2016 die Position des Fischotterberaters für die Steiermark ins Leben gerufen.

Der aktuelle Fischotterberater Oliver Gebhardt informiert Teichwirt*innen über Schutzmöglichkeiten und Zuschüsse für deren Errichtung. Einzäunungen, z. B. mit Elektrozäunen, haben sich bei richtiger Wartung gut bewährt. Es können aber auch andere Maßnahmen, gefördert werden, wenn die Sicherung der Fische nur mit Fixzäunen oder Elektrozäunen allein nicht ausreichend sind. Dies können z.B. fischottersicher Absperrungen im Wasser und Fluchtkörbe sein. Wo gängige Präventionsmaßnahmen nicht greifen, werden Alternativen angeboten. Aus naturschutzfachlicher Sicht wird so verhindert, dass Fischottern durch die Teichwirtschaft „all you can eat Buffets“ geboten werden, die zu überhöhten Otter- Individuendichte führen. Für den Schutz der Teichwirtschaft und bei Schäden durch Fischotter standen 2023 € 30.000, - von der Verwaltung für Otter-Abwehrmaßnahmen, insbesondere Zaunförderungen zur Verfügung, die aber nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Die Steiermärkische „Fischotterverordnung“ erlaubt zum Schutz der Teichwirtschaft die jährliche Tötung von 40 Tieren. 2023 wurde ein Fischotter und im Jänner 2024 ein weiterer Otter aufgrund der Fischotter-Verordnung offiziell erlegt. Der Verdacht auf illegale Abschüsse besteht.

Elektrozäune haben sich bei der Otterabwehr bewährt   Foto © Oliver Gebhardt

Fischotterberater:

Oliver Gebhardt - Ingenieurbüro für Biologie
Herdergasse 3
8020 Graz
+43 (0) 664 3852343
office@olivergebhardt.at

Das Präsidium des Naturschutzbundes Österreich fordert Fischereiverbände, Politik und Behörden auf:

• Dem Fischotter als heimischem Wildtier mit Respekt und ausreichender Obsorge zu begegnen
• Natürliche Fließgewässer und deren Umfeld als Lebensraum des Fischotters zu erhalten oder wieder herzustellen
• Die selbstständige Wiederbesiedlung des Fischotters in seinem natürlichen Lebensraum zuzulassen.
• Dort, wo die Fischerei Probleme mit dem Fischotter an Fließgewässern beklagt, diesen Vorwürfen mittels wissenschaftlicher Untersuchungen auf den Grund zu gehen
• Eingriffe in den Bestand des Fischotters an Fließgewässern keinesfalls zuzulassen.
• Eingriffe im Einzugsbereich künstlich angelegter, fischereiwirtschaftlich genutzter Teiche ohne ausreichend wissenschaftlich belegte Fakten nicht zuzulassen.
• Die illegale Verfolgung des Fischotters konsequent zu ahnden
• Ausreichend finanzielle Ressourcen für die Schadensprävention und Verbesserung von Abwehrmaßnahmen an fischereilich genutzten Stillgewässern zur Verfügung zu stellen
• Eine ökologisch nachhaltig orientierte Fischerei, die hinsichtlich Besatz und Betrieb dem Ziel der Erhaltung und Verbesserung der Vielfalt an natürlichen und naturnahen Gewässern und ihren Lebensgemeinschaften Rechnung trägt, zu fördern
 
Broschüre
 

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