Mit Stress und Angst reagieren viele Haus- und Wildtiere auf das ungewohnte Lärm- und Blitzgewitter zum Jahreswechsel. Die Folgen der Silvester-Feuerwerke sind - abgesehen von Verletzungen bei Menschen, den Feinstaubemissionen und der Umweltverschmutzung - besonders für Wildtiere dramatisch und können bis zum Tod führen. Trotzdem sind in der Silvesternacht im Grazer Stadtgebiet wieder zahlreiche private Feuerwerke zu befürchten, obwohl sie im Ortsgebiet generell verboten sind und viele Handelsketten und auch einige Baumärkte freiwillig auf den Verkauf von Feuerwerkskörpern verzichten.
Feuerwerksraketen, Heuler und Böller haben oft dramatische Auswirkungen auf Mensch und Natur!
Plötzlich auftretende zischende und laut krachende Geräusche von Raketen, Heulern und Böllern können bei den Tieren zu Panikreaktionen führen. Durch die Flucht werden nicht nur lebenswichtige Energiereserven für den Winter aufgebraucht, auch kopflose Manöver und Orientierungsverlust verursacht durch den Stress führen zu Verletzungen oder Tod.
Auch im Grazer Siedlungsraum leben viele Stadtwildtiere!
Auch im Siedlungsraum Graz leben oft unbemerkt eine Vielzahl an wildlebenden Tierarten wie Hasen, Marder, Füchse, Dachse, Eichhörnchen und zahlreiche Vogelarten. Waldgebiete, Parkanlagen und Gärten sind für Vögel und andere Wildtiere grüne Ruhezonen und Zufluchtsort im urbanen Bereich. Die Tiere sind der Silvesterknallerei oft ungeschützt ausgesetzt.Der Naturschutzbund tritt zum Schutz der Haus- und Wildtiere daher für ein landesweites Verbot von privaten Feuerwerken ein und ruft die Grazer Bevölkerung auf, sich zum Wohl der Tiere an das in Graz bereits geltende Verbot zu halten.
Rechtliche Situation lässt Feuerwerke unter bestimmten Bedingungen zu.
Für die Allgemeinheit ist das Abschießen von Feuerwerksraketen im Ortsgebiet österreichweit verboten. Ausnahmen von diesem generellen Verbot für die Allgemeinheit kann die/der jeweilige Bürgermeisterin mit Verordnung genehmigen, für Graz gibt es eine solche Verordnung zur Genehmigung nicht. Aber eine Bewilligung ist trotzdem möglich, wenn der Feuerwerksverantwortliche über einen Pyrotechnik-Ausweis verfügt. Die Bewilligung wird von der Landespolizeidirektion erteilt. Das Grazer Umweltamt ist dabei nicht eingebunden.
Groß-Feuerwerke in Andritz verängstigten im letzten Sommer Tiere, einige Vögel überlebten sie nicht. Auch wenn die Stadt Graz keine Feuerwerke genehmigt, kann die Landespolizeidirektion unabhängig davon unter bestimmten Bedingungen Genehmigungen aussprechen. Und das hat sie auch getan. Nunmehr wurde zumindest für Andritz eine gute Lösung gefunden.
Foto © Gabriele Hubich
Im vergangenen Sommer erreichten uns zahlreiche Anrufe aus dem Grazer Norden. Die Berichte der besorgten Andritzer:innen waren erschreckend, die mitgesandten Videos zeigten Groß-Feuerwerke im Bereich des Andritzer Golfplatzes. Uns wurden die drastischen Auswirkungen der Feuerwerke geschildert: verschreckte Tiere und tote Vögel in den Gärten.
Rechtliche Situation lässt Feuerwerke zu.
Wir haben umgehend mit dem Grazer Umweltamt Kontakt aufgenommen, um die rechtliche Situation zu klären: Für die Allgemeinheit ist das Abschießen von Feuerwerksraketen im Ortsgebiet österreichweit verboten. Ausnahmen von diesem generellen Verbot für die Allgemeinheit kann der jeweilige Bürgermeister mit Verordnung genehmigen, für Graz gibt es eine solche Verordnung nicht. Aber eine Bewilligung ist trotzdem möglich, wenn der Feuerwerksverantwortliche über einen Pyrotechnik-Ausweis verfügt. Die Bewilligung wird von der Landespolizeidirektion erteilt. Das Grazer Umweltamt ist dabei nicht eingebunden.
Feiern mit Feuerwerk.
Wie sich herausstellte waren die Feuerwerke Teil eines Angebots im Rahmen von Feiern im Aiola im Schloss St. Veit. Im letzten Sommer wurden sechs Anträge gestellt und sechs genehmigt. Erfreulicherweise haben die Zuständigen für die Feuerwerke nun zugesagt, in Zukunft auf dieses Angebot und damit Feuerwerke zu verzichten.
Wie können Feuerwerke in Zukunft verhindert werden?
Leider hat es sich herausgestellt, dass es nach dem Naturschutzgesetz keine Handhabe gibt, da die Feuerwerke außerhalb von Schutzgebieten abgefeuert wurden. Dass die Auswirkungen auch in Schutzgebieten spürbar sind, ist dabei ohne Belang. Damit lag auch über die Verordnung zum Vogelschutzgebiet im Grazer Norden keine Möglichkeit zum Einschreiten vor. Nunmehr gilt es über die Artenschutzabteilung des Landes Steiermark Möglichkeiten zu sondieren, damit Anträge für Feuerwerke künftig auch von der Landesbehörde genehmigt werden müssten.
Text: Andrea Pavlovec-Meixner, Leiterin der Regionalstelle Graz